Jahreshauptversammlung 2022 am Freitag, 18. März, 19:30 Uhr, Pfarrsaal Herz Jesu, Rastatt
Einladung
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung
2. Annahme Protokoll
3. Totengedenken
4. Tätigkeitsberichte
a) Siedlergemeinschaft
b) Frauengruppe
c) Kassenbericht
5. Aussprache zu Berichten
6. Bericht Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Anträge
9. Ehrungen
10. Ausblick / Termine 2022
11. Verschiedenes
Unsere Jahreshauptversammlung findet zu den zum Termin gültigen Corona-Vorschriften statt. Während der gesamten Veranstaltung muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Veranstaltung findet unter 2G-Bedingungen (geimpft oder genesen) statt. Am Eingang ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Ebenso werden im Eingangsbereich die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst.
Anträge können bis Montag, 14. März 2022, beim Gemeinschaftsleiter Stephan Friedrich unter gl@siedler-rastatt.de eingereicht werden.
Hygienekonzept für die Jahreshauptversammlung am Freitag, 18. März 2022 im Pfarrsaal Herz Jesu Rastatt
Die vorgenannte Veranstaltung wird unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgegebenen Maßnahmen der Corona-Verordnung und gegebenenfalls weiterführender Verordnungen des Landes Baden-Württemberg zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie durchgeführt.
1. Abstand
Der empfohlene Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
2. Maskenpflicht (medizinische Maske)
innerhalb geschlossener Räume müssen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Es besteht generelle Maskenpflicht im Pfarrsaal Herz Jesu für alle Teilnehmer
*Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
3. Dokumentationspflicht
Um der Dokumentationspflicht nachzukommen sind von allen Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer zu erfassen. Die Daten werden datenschutzkonform 4 Wochen aufbewahrt und im Anschluss vernichtet. Teilnehmer, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
4. Hygiene
Die Hände sollen direkt vor Betreten des Pfarrsaal desinfiziert werden. Dazu werden im Eingangsbereich Hand-Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
5. Lüftung
Die Innenräume werden regelmäßig gelüftet.
6. Information
Das Hygienekonzept wird auf der Homepage der Gemeinschaft der Siedler und Wohneigentümer Rastatt-Münchfeld (www.siedler-rastatt.de) veröffentlicht, so dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, sich vorab zu informieren.
7. 2G-Regel
Die Veranstaltung findet unter 2G-Bedingungen (geimpft oder genesen) statt. Am Eingang ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Rastatt, 14. Februar 2022
gez. Stephan Friedrich, Gemeinschaftsleiter